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Dachverband Wormser Jugendverbände und Jugendvereine
 Wormser Paulskirche

Richtlinie zur Bezuschussung von Neu-, Aus- und Umbauten, Generalsanierung sowie zur Ersteinrichtung und Unterhaltung von Jugendräumen/Jugendheime:

Antragsberechtigt sind in Worms ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe im Sinne von §75 SBG VIII.

Alle Zuschüsse können nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden.

Um die rechtzeitige Aufstellung des Haushalteplanes zu gewährleisten, wird als letzter Termin zur Abgabe der Anträge der 30. April jeden Jahres bestimmt, damit die Einstellung in den Haushaltsplan des kommenden Jahres erfolgen kann.

Die Förderung ist maximal auf die Deckung des nach Abzug der Einnahmen und des Eigenanteils verbleibenden Bedarfs begrenzt.

Neu-, Aus- und Umbau sowie Generalsanierung von Jugendräumen/Jugendheimen

Die Stadt Worms kann auf Antrag Zuschüsse zum Neu-, Aus- und Umbau sowie zur Generalsanierung von Jugendräumen/Jugendheimen im Rahmen des Haushaltsplans gewähren.

Zuschussbetrag:

  1. Der Zuschuss der Stadt beträgt bei Kosten bis 25.000,- € bis 25%.
  2. Erhöhte Zuschüsse bei Kosten über 25.000.-€ werden nur für Einrichtungen gewährt, die ausschließlich für die Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung stehen.

Ab 25.000.- € pro 5.000 € Kostensteigerung bis zu 50.000,- € jeweils 3%. Mehrzuschuss:
30.000,- € 28%
35.000,- € 31%
40.000,- € 34%
45.000,- € 37%
50.000,- € 40%

Der Umfang des Bauvorhabens muss in einem angemessenen Verhältnis zur Verbandsstärke und zu der geleisteten Jugendarbeit stehen. Die Notwendigkeit soll sich auch aus dem Jugendhilfeplan der Stadt Worms ergeben.
Dem Antrag müssen ein Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Die Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuschussbescheid dem Träger vorliegt, es sei denn, dem vorzeitigen Baubeginn wurde durch die Stadt Worms zugestimmt.

Nach Beendigung der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

Unterhaltung von Jugendräumen/Jugendheimen und Ergänzung der Einrichtung

Die Stadt Worms kann für die Unterhaltung von Jugendräumen/Jugendheimen einen Zuschuss im Rahmen des Haushaltsplanes gewähren.

Zuschussbetrag:
Die Höhe der Förderung beträgt 150,- € pro Jahr.
Sollte für einzelne Räume ein erheblicher Förderungsmehrbedarf bestehen, kann ein gesonderter Antrag über den Mehrbedarf gestellt werden.

Die Anträge für die Unterhaltung von Jugendräumen/Jugendheimen werden jeweils für das vergangene Kalenderjahr gestellt und müssen dem Jugendamt bis spätestens 30. April des Folgejahres vorliegen.

Die Stadt Worms bezuschusst die notwendige, angemessene Ergänzung der Einrichtung in Jugendräumen/Jugendheimen (z.B. Regale, Papierschränke,...).

Zuschussbetrag:
Bei entstandenen Kosten ab 100 € kann die Förderung bis 1/3 der Gesamtkosten bis maximal 250,- € betragen.

Bezuschusst werden nur Neuanschaffungen.

Pro Jahr darf nur ein Antrag auf Bezuschussung von Ergänzung der Einrichtung gestellt werden.

Worms, 04. 05. 2001
Geändert am 16.10.2001
G. Willy